Von Mathilde Sudan, EyeTeK · Veröffentlicht am 13. Oktober 2026 · Lesezeit: 7 Min.
Seit dem 1. Oktober 2026 sind das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) und das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen in Kraft. Erstmals fallen bestimmte Beratungstätigkeiten von Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren sowie Treuhändern unter das GwG, auch wenn keine Gelder über die Kanzlei fliessen. Damit Sie den Überblick behalten, können Sie Ihre Mandate in ForenSys mit einem Tag markieren, zum Beispiel «GwG-pflichtig». Hier zuerst, wie ForenSys Ihnen hilft, diese Dossiers zu erkennen, und dann das Wichtigste zum neuen Gesetz, einfach erklärt.
💡 Kurz gesagt
- In ForenSys lassen sich betroffene Mandate mit dem Tag «GwG-pflichtig» erkennen und filtern.
- Seit 1. Oktober 2026: revidiertes GwG und neues Transparenzgesetz.
- Ein nicht öffentliches Bundesregister erfasst die Personen, die Gesellschaften tatsächlich kontrollieren.
- Bestimmte Beratungstätigkeiten unterstehen dem GwG: Immobilien, Gründung und Verwaltung von Gesellschaften ohne operative Tätigkeit, Domizilgewährung.
- Massgebend ist die Tätigkeit im Mandat, nicht der Beruf.
Was sich in ForenSys ändert: das Tag «GwG-pflichtig»
Mit dem neuen GwG kann eine Kanzlei GwG-pflichtige und nicht GwG-pflichtige Mandate nebeneinander führen. Erster unverzichtbarer Schritt: wissen, welche. Unser Beruf ist nicht die Rechtsberatung, sondern Kanzleien ein zuverlässiges Werkzeug zu bieten, das mit dem Schweizer Rechtsrahmen Schritt hält. Unsere Antwort ist einfach und sofort nützlich: ein Tag, das Sie Ihren Mandaten frei hinzufügen.
Betroffene Mandate erkennen und filtern
In ForenSys können Sie ein Mandat neu mit dem Tag «GwG-pflichtig» markieren. Das Tag wird nicht automatisch vergeben: Die Kanzlei fügt es frei den Mandaten hinzu, die sie als betroffen beurteilt. Ihre Vorteile:
- Erkennen Sie betroffene Dossiers auf einen Blick, direkt in der Mandatsverwaltung.
- Filtern und finden Sie alle markierten Mandate mit wenigen Klicks, etwa zur Vorbereitung einer SRO-Prüfung.
- Teilen Sie dieselbe Information mit dem ganzen Team, Partnern, Mitarbeitenden und Sekretariat, ohne Parallel-Datei.
Ein Rahmen, der bereits auf Sorgfalt ausgelegt ist
Das Tag baut auf dem auf, was ForenSys bereits täglich leistet:
- Verwaltung von Mandaten, Klienten und Kontakten mit Interessenkonfliktprüfung.
- KI-gestützte Ablage von Dokumenten und E-Mails im Mandat (ForenSys Business), damit die Unterlagen eines Dossiers leicht auffindbar sind.
- Daten bleiben in der Schweiz: in der Schweiz entwickelt, gehostet, auditiert und betrieben, in einem zertifizierten Rechenzentrum (ISO 27001, SOC 2 Type II), DSG-konform. Auch unsere KI-Modelle laufen auf Schweizer Servern.
⚖️ Das GwG-Tag hilft, Dossiers zu organisieren und zu erkennen. Es ersetzt weder die rechtliche Analyse jedes Mandats noch die Sorgfaltspflichten, für die die Kanzlei verantwortlich bleibt.
Um das Tag sinnvoll zu nutzen, muss man wissen, welche Mandate betroffen sind. Hier das Wichtigste zum neuen GwG, einfach erklärt.
Warum ändert sich das GwG gerade jetzt?
Die Geldwäschereibekämpfung beruht auf internationalen Standards der FATF (Financial Action Task Force, frz. GAFI). Die Schweiz wird 2027/2028 erneut geprüft. Bei früheren Prüfungen wurden zwei Schwächen bemängelt: fehlende Transparenz über die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften und Berater, die Strukturen vorbereiten, ohne selbst Gelder zu verwalten, und deshalb keinen Sorgfaltspflichten unterstanden.
Das Parlament hat deshalb am 26. September 2025 die GwG-Revision und das neue Transparenzgesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten samt Verordnungen auf den 1. Oktober 2026 festgelegt.
Die wichtigsten Begriffe in 30 Sekunden
- GwG: Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung.
- Wirtschaftlich berechtigte Person: die natürliche Person, die eine Gesellschaft tatsächlich kontrolliert oder von ihr profitiert.
- GwG-Unterstellte: Fachpersonen, welche die Sorgfaltspflichten des GwG einhalten müssen.
- SRO: Selbstregulierungsorganisation. Unterstellte schliessen sich ihr an und werden von ihr kontrolliert.
- MROS: Meldestelle für Geldwäscherei, an die Verdachtsfälle gemeldet werden.
Änderung Nr. 1: ein Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten
Ein Transparenzregister, geführt vom Bundesamt für Justiz, erfasst neu die natürlichen Personen, die Schweizer juristische Personen letztlich kontrollieren: unter anderem Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Stiftungen und im Handelsregister eingetragene Vereine. Diese müssen die Angaben melden und aktuell halten.
Anders als das Handelsregister ist dieses Register nicht öffentlich. Einsicht haben die Strafverfolgungsbehörden, die MROS und die dem GwG unterstellten Fachpersonen, die damit ihre eigenen Angaben überprüfen können. Die Übergangsfristen für die Eintragung bestehender Rechtseinheiten laufen seit dem 1. Oktober 2026.
Für Ihre Kanzlei: Ihre Firmenkunden werden Sie zu ihren Meldepflichten befragen. Sind Sie selbst unterstellt, wird das Register zu einem zusätzlichen Prüfinstrument.
Änderung Nr. 2: bestimmte Beratungstätigkeiten unterstehen dem GwG
Dies ist die wichtigste Neuerung für die Rechtsberufe. Bisher unterstand eine Anwältin oder ein Notar dem GwG nur als Finanzintermediär, etwa bei der Verwaltung von Kundengeldern. Neu sind bestimmte risikobehaftete Beratungstätigkeiten erfasst, auch ohne Umgang mit Geld:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie;
- Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften ohne operative Tätigkeit (Sitzgesellschaften) sowie Einlagen, Ausschüttungen oder Verkäufe über solche Gesellschaften;
- Zurverfügungstellen einer Adresse oder von Räumlichkeiten als Sitz oder Domizil für mehr als sechs Monate.
Zwei Voraussetzungen kommen hinzu: Die Beratung muss wesentlich zum Geschäft beitragen und berufsmässig ausgeübt werden. Die revidierte Verordnung legt dafür Schwellenwerte fest, unter anderem zum Ertrag aus diesen Tätigkeiten, zur Anzahl Kunden oder zum Transaktionsvolumen. Ausnahmen gibt es etwa für bestimmte familien- oder erbrechtliche Geschäfte.
Entscheidend ist: Nicht der Titel zählt, sondern die konkrete Tätigkeit im jeweiligen Mandat. Eine Kanzlei kann also GwG-pflichtige und nicht GwG-pflichtige Mandate nebeneinander führen.
Was sich nicht ändert
- Allgemeine Rechtsberatung und Prozessvertretung bleiben ausserhalb des GwG.
- Das Berufsgeheimnis schützt weiterhin die typische Anwaltstätigkeit, insbesondere die Verteidigung. Reine Strukturierungsberatung ist jedoch nicht systematisch geschützt.
- Für Amtsnotariate werden die neuen Bestimmungen aufgeschoben, bis die Kantone ihr Recht angepasst haben.
Was das für eine betroffene Kanzlei bedeutet
Für die erfassten Mandate übernimmt die Kanzlei die Pflichten einer GwG-Unterstellten:
- Anschluss an eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO), die sie regelmässig prüft.
- Identifikation des Kunden und der wirtschaftlich berechtigten Person sowie Abklärung des wirtschaftlichen Hintergrunds.
- Nachvollziehbare, risikobasierte Dokumentation und Aufbewahrung der Belege während zehn Jahren.
- Meldung begründeter Verdachtsfälle an die MROS.
- Interne Weisungen und Schulung der Mitarbeitenden.
Voraussetzung für all das: genau wissen, welche Dossiers betroffen sind. Und genau hier wird es oft kompliziert, zwischen Excel-Listen, dem Gedächtnis der Partner und Papierakten. Genau dafür gibt es das oben vorgestellte Tag «GwG-pflichtig».
Wo anfangen? 4 einfache Schritte
- Prüfen Sie Ihr Portfolio: Welche Mandate betreffen eine erfasste Tätigkeit (Immobilien, Gesellschaften ohne operative Tätigkeit, Domizilierung)?
- Markieren Sie diese Mandate in ForenSys, um eine klare und aktuelle Übersicht zu haben.
- Kontaktieren Sie Ihre SRO, um die Anforderungen an Anschluss und Dokumentation zu klären.
- Informieren Sie Ihre Firmenkunden über ihre Meldepflicht im Transparenzregister.
FAQ: das neue GwG in Fragen
Untersteht meine Kanzlei automatisch dem GwG?
Nein. Massgebend ist die Tätigkeit in jedem Mandat. Nur bestimmte, berufsmässig ausgeübte Beratungstätigkeiten sind erfasst.
Welche Beratungstätigkeiten sind betroffen?
Vor allem Kauf und Verkauf von Immobilien, Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften ohne operative Tätigkeit sowie die Gewährung eines Domizils oder Sitzes für mehr als sechs Monate.
Wer hat Zugang zum Transparenzregister?
Es ist nicht öffentlich. Zugang haben die Strafverfolgungsbehörden, die MROS und die dem GwG unterstellten Fachpersonen.
Sind Notarinnen und Notare betroffen?
Freiberufliche Notarinnen und Notare sind es für die erfassten Tätigkeiten. Für Amtsnotariate ist die Anwendung aufgeschoben, bis das kantonale Recht angepasst ist.
Macht das GwG-Tag von ForenSys meine Kanzlei konform?
Nein. Es ist ein Organisationswerkzeug, das Ihnen hilft, betroffene Mandate zu erkennen und zu verfolgen. Die Konformität beruht auf der Analyse jedes Mandats und der Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
Wo finde ich die offiziellen Texte?
Auf der Website des Bundes: Medienmitteilung des Bundesrates vom 12. Juni 2026 und Transparenzregister.
Möchten Sie das GwG-Tag in Aktion sehen? Buchen Sie Ihre Demo auf eyetek.ch/contact.
Über die Autorin: Mathilde Sudan ist Marketing & Customer Success Manager bei EyeTeK, Herausgeberin von ForenSys, dem digitalen Cockpit für Schweizer Rechtsberufe, das von über 600 Kanzleien in der Schweiz genutzt wird.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.